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Amazon Instant Video – Mein Test

Am 26. Februar startete Amazon in Zusammenarbeit mit Lovefilm den Video-on-demand-Dienst Prime Instant Video. Während Amazon Prime bislang vor allem den Vorteil einer zeitnahen Lieferung und Zugriff auf die Leihbibliothek für Kindle eBook-Reader hatte, beinhaltet es nun auch den neuen Video Streaming Service Prime Instant Video. Doch was bedeutet das für Sie als Kunden? Und wie hat sich der neue Service im ersten Halbjahr des Bestehens entwickelt? Die will ich in einem 30 Tage dauerndem Test herausfinden. Über das Ergebnis werde ich dann hier in diesem Beitrag berichten. Doch zuerst will ich den Amazon Video Service etwas näher vorstellen und vor allem auch einige Neuerungen zeigen, die jetzt schon integriert sind oder in Kürze folgen. Übrigens ist ein kostenloser 30-Tage-Test für jedermann möglich, die Infos dazu finden Sie hier.

Vorteile des neuen Prime-Pakets

Für 49 Euro im Jahr können Sie nun, zusammen mit den bisherigen Leistungen des Prime Paketes, auf eine riesige online Auswahl an Serien und Filmen zugreifen. Amazon wirbt hier vor allem mit kompletten Staffeln beliebter Serien wie „Breaking Bad“ oder „The Big Bang Theory“. Auf diesen Service kann von verschiedensten Geräten aus zugegriffen werden, die über eine entsprechende App verfügen. Zum Beispiel von TV Geräten bestimmter Hersteller, wie Samsung oder Sony, sowie diversen Spielekonsolen. Sie können die App außerdem auch auf Ihrem IPad oder IPhone installieren. Inzwischen es auch möglich, die Filme auf Endgeräte herunterzuladen, um sie offline sehen zu können. Zu nennen sind hier beispielsweise Playstation 3, Playstation 4, Kindle Fire HD, Kindle Fire HDX, Xbox 360, Xbox One und Android Smartphones. Dieser Service war bislang nur mit einem Kindle-Fire Tablet möglich.

Versteckte Kosten oder ein günstiges Plus?

Unbestritten ist der Preis von umgerechnet 4,08 Euro im Monat für unbegrenzten Zugriff auf sämtliche Serien- und Filmangebote, zusätzlich zu den bisherigen Serviceangeboten, ein unschlagbar günstiges Angebot. Doch für Amazon Prime User, die diesen zusätzlichen Service nicht nutzen wollen erhöhen sich somit die Gebühren um 20 Euro. Die Erhöhung der Gebühren dürfte vor allem diesen Kunden missfallen.

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Neuerungen bei Amazon Instant Video

In den ersten sechs Monaten hat sich viel getan, die wichtigsten Neuerungen zeige ich hier im Überblick.

Diese Features sind neu:

  • Multiple Track Audio wird in Kürze veröffentlicht (Wahl der Abspiel-Sprache)
  • X-Ray und 2nd Screen ist verfügbar auf Kindle und WiiU und ermöglicht es
    während dem streamen zusätzliche Informationen aus IMDB.com zu der
    Szene die gerade abgespielt wird abzurufen
  • FSK18 Inhalte sind jetzt auch auf Xbox One und 360 verfügbar

Diese Systeme werden jetzt unterstützt:

  • Android Smartphones
  • In Kürze auch Fire TV

Es gibt viele neue Filme und Serien!

Exklusive Inhalte / Amazon Originals Produktionen: Zum Beispiel, Vikings Staffel 1 und 2, Homeland Season One und viele mehr.

Serien Highlights: Vampire Diaries Staffel 1 bis 4, Californivation Staffel 1 bis 6, und natürlich auch hier viele weitere Serien sowie jede Menge Blockbuster.

Neuheiten: In Kürze starten Tribute von Panem 1 + 2, Django unchained und viele weitere Highlights.

Das Testergebnis

Nachdem ich den neuen Amazon Service ausgiebig getestet habe, kann ich jetzt ein Fazit ziehen. Um es kurz zu machen, Instant Video hat mich überzeugt. Besonders gut gefallen hat mir die riesige Auswahl und die einfache Technik. Auch ohne große „Einarbeitung“ dürften die meisten damit direkt klar kommen. Für mich ist auch der Preis bzw. das Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig, auch hier hat mich das Angebot überzeugt, ich finde es sogar sehr günstig. Also, ich werde auf jeden Fall dabei bleiben.

Und so verweise ich nochmals auf die kostenlose Testmöglichkeit.

Natürlich lässt sich der Test auch ganz einfach wieder kündigen, unter diesem Link.

Hinweis: Das Copyright des verwendeten Bildmaterials liegt bei Amazon.de. Amazon ist ein eingetragenes Warenzeichen, der Begriff wird hier für Informationszwecke verwendet. Auch sonstige Markennamen werden hier nur für Informationszwecke wiedergegeben, die Rechte liegen natürlich bei den jeweiligen Inhabern.

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